Mit Besitzstand der EU[1] (französisch acquis communautaire, [2]) wird amtlich die Gesamtheit des gültigen EU-Rechts in der Europäischen Union bezeichnet.
Der Besitzstand umfasst alle bisherige EU-Rechtsakte, die für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich sind. Der Besitzstand muss von einem Staat, der der EU beitritt, in seinem kompletten Umfang übernommen werden. Allerdings werden im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und dem Beitrittskandidaten in der Regel verschiedene Ausnahme- und Übergangsregelungen vereinbart.[3]
Der von den drei EFTA-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) übernommene Teil des EU-Rechts wird als EWR-Acquis bezeichnet.[4]