Besitzstand der EU

Mit Besitzstand der EU[1] (französisch acquis communautaire, aˌki kɔmynoˈtɛːʁ[2]) wird amtlich die Gesamtheit des gültigen EU-Rechts in der Europäischen Union bezeichnet.

Der Besitzstand umfasst alle bisherige EU-Rechtsakte, die für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich sind. Der Besitzstand muss von einem Staat, der der EU beitritt, in seinem kompletten Umfang übernommen werden. Allerdings werden im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und dem Beitrittskandidaten in der Regel verschiedene Ausnahme- und Übergangsregelungen vereinbart.[3]

Der von den drei EFTA-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) übernommene Teil des EU-Rechts wird als EWR-Acquis bezeichnet.[4]

  1. Definition von Besitzstand (der EU)
  2. Acquis - EUR-Lex. Abgerufen am 29. März 2025 (englisch).
  3. Thomas Oppermann, Claus Dieter Classen, Martin Nettesheim: Europarecht. Ein Studienbuch. 4., vollständig neu bearbeitete Auflage. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-58768-9, S. 748, Rn. 12.
  4. Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR). Kurzinformation (PDF; 1,3 MB). Stand: April 2015. Abgerufen am 28. November 2015

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